Leistungen

Verkehrswertgutachten gem § 194 BauGB


Ein ausführliches Verkehrwertgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine verlässliche und rechtskonforme Bewertung Ihrer Immobilie brauchen. Hierzu gehören zum Beispiel Erb- und Scheidungsfälle.


Aus allen Prüfkriterien zusammen ergibt sich ein voraussichtlich zu erzielender Verkehrswert (Marktwert). Das Gutachten für ihr Ein-/ Zweifamilienhaus können Sie Versicherungen, Finanzämtern und Gerichten vorlegen.

mehr erfahren

Kurzgutachten


Das Kurzgutachten eignet sich für unterschiedliche Aufgabenstellungen.

Dazu zählen zum Beispiel Schenkung, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen. Das voll umfängliche Marktwertgutachten (Verkehrswert) ist bei den meisten Aufträgen nicht erforderlich!



mehr erfahren

Marktwerteinschätzung


Wenn kein konkreter oder rechtssicherer Preis gefordert ist, kann eine Marktwerteinschätzung eine wertvolle Hilfe sein. Sie beschränkt sich auf die reine, überschlägige Wertberechnung und hilft Ihnen dabei, die Immobilie, um die es geht, grob einzuschätzen. So haben Sie eine erste preisliche Orientierung für den Kauf oder Verkauf. Der so ermittelte Wert entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert nach § 194 BauGB.


mehr erfahren

Energieausweis


Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Vorlage eines gültigen Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Alle wichtigen Daten werden von uns erfasst.


mehr erfahren

Wohnflächenberechnung


Die Wohnflächenberechnung kann man durch die Wohnflächenverordnung oder durch die DIN 277 errechnen. Holen Sie einen Profi zu sich nach Hause, der Ihnen schnell und unkompliziert Ihre Wohnflächenberechnung ausstellt.


mehr erfahren
Share by: