Das Gesamthonorar setzt sich zusammen aus dem Grundhonorar, Ab- und Zuschlägen für Minder- und Mehraufwand, sowie
den amtlichen Gebühren. Kosten für An- und Abfahrt des Sachverständigen zu einem Ortstermin auf dem deutschen Festland sind darin enthalten. Maßgebend für das Grundhonorar ist jeweils der ermittelte Verkehrswert je Bewertungsobjekt ohne Abschläge für Rechte, Lasten, Reparatur- und Sanierungsrückstau, Abbruchkosten und ähnliche besondere objektspezifische Gegebenheiten. Grundstücke als wirtschaftliche Einheit und eigenständiges Sondereigentum werden getrennt bewertet und berechnet. Zwischenwerte des Grundhonorars werden linear interpoliert.
Honorartabelle als Download: