Wenn kein konkreter oder rechtssicherer Preis gefordert ist, kann eine Marktwerteinschätzung eine wertvolle Hilfe sein. Sie beschränkt sich auf die reine, überschlägige Wertberechnung und hilft Ihnen dabei, die Immobilie, um die es geht, grob einzuschätzen. So haben Sie eine erste preisliche Orientierung für den Kauf oder Verkauf. Der so ermittelte Wert entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert nach § 194 BauGB.
Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.