Ein ausführliches Verkehrwertgutachten gem. § 194 BauGB ist immer dann erforderlich, wenn Sie eine verlässliche und rechtskonforme Bewertung Ihrer Immobilie brauchen. Hierzu gehören zum Beispiel Erb- und Scheidungsfälle.
Aus allen Prüfkriterien zusammen ergibt sich ein voraussichtlich zu erzielender Verkehrswert (Marktwert). Das Gutachten für ihr Ein-/ Zweifamilienhaus können Sie Versicherungen, Finanzämtern und Gerichten vorlegen.
Das vollständige Verkehrswertgutachten (Marktwert) nach § 194 BauGB wird nach den gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Grundsätzen der Wertermittlung erstellt und i.d.R. für folgende Zwecke benötigt: Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, gerichtliche Scheidung oder Bilanzierungszwecke. Der Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB ist die Grundlage Ihrer zu zahlenden Steuer an das Finanzamt. Dieses ermittelt den Wert einer Immobilie, die Sie erben oder geschenkt bekommen i.d.R. anhand eines einfachen Standardverfahrens.
Ein Verkehrswertgutachten kann hier Abhilfe schaffen und berücksichtigt den aktuellen Zustand des Wertermittlungsobjekts. Schäden, Instandhaltungsstaus oder besondere wertbeeinflussenden Merkmale werden berücksichtigt.
Verkehrswert (Marktwert) bei Ehescheidung
Im Rahmen von Scheidungen werden oft gerichtstaugliche Gutachten benötigt. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten schafft häufig die Grundlage für eine außergerichtliche Einigung, kann zum späteren Streitfall vor Gericht herangezogen werden. Ein Verkehrswertgutachten empfiehlt sich, wenn die Parteien bereits zerstritten sind, bzw. eine gerichtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist.
Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.