Das Kurzgutachten eignet sich für unterschiedliche Aufgabenstellungen.
Dazu zählen zum Beispiel Schenkung, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen. Das voll umfängliche Marktwertgutachten (Verkehrswert) ist bei den meisten Aufträgen nicht erforderlich!
Das Kurzgutachten ist die verkürzte Form des voll umfänglichen schriftlichen Verkehrswertgutachtens nach § 194 BauGB für folgende Zwecke ausreichend:
Die Wertermittlung erfolgt mittels des Sachwert- oder Ertragswertverfahrens (je nach Art und Nutzung der Immobilie). Basis hierfür bilden die zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Ortstermin, bei dem die Bausubstanz und der Zustand der Immobilie eingehend auf Instandhaltung und Schäden begutachtet wird.
Im Vergleich zum Verkehrswertgutachten ist das Kurzgutachten wesentlich günstiger und erheblich schneller erstellt. Gleichzeitig ist es für den Auftraggeber(in) absolut plausibel, nachvollziehbar und bildet damit eine Basis für Ihre Entscheidungen. Und diese Anforderung erfüllt das Kurzgutachten voll und ganz.
Das Kurzgutachten ist für gerichtliche Auseinandersetzungen nicht geeignet!
Für die Erstellung des Gutachtens, benötigen wir folgenden Unterlagen:
Sollten Unterlagen nicht zur Verfügung stehen müssen diese bei öffentlichen Behörden angefordert werden.